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Fachkundeprüfung der IHK für Taxi- und Mietwagenunternehmer

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Übersicht

Private Kartei

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Beschreibung

Hier können Sie für die Fachkundeprüfung bei der IHK für Taxi- und Mietwagenunternehmer lernen.

Um Zugang zu den Karteikarten zu gelangen, bitte bewerben und Kontakt per Mail oder TelNr. mit der Taxischule Kreitz aufnehmen.

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen und Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen unteren Verkehrsbehörde. Dies sind die Straßenverkehrsämter.

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind unter anderem in der Freistellungs-Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Hiernach bedarf es für bestimmte Beförderungsfälle keiner Genehmigung, beispielsweise bei Beförderungen von Berufstätigen zu und von ihrer Arbeits- stätte oder von Schülern zu und von ihrer Schule, sofern vom Arbeitgeber beziehungsweise von der Schule das Beförderungsentgelt entrichtet wird (maßgeblich bei der Beförderung von maximal neun Personen einschließlich Fahrer).

Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Miet- wagenverkehrs nachweist. 

  1. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und persönlichen Zuverlässigkeit

    Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es unter anderem erforderlich, dass beim Verkehr mit Taxen/Mietwagen das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens nicht weniger als 2.250,00 Euro für das erste Fahrzeug beziehungsweise nicht weniger als 1.250,00 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen. Der Nachweis ist durch eine standardisierte Eigenkapitalbescheinigung zu erbringen, die unter anderem von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf.

    Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Unternehmers und gegebenenfalls der zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind die zur Erlaubniserteilung maßgeblichen Doku- mente vorzulegen, unter anderem polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheini- gungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

    Die finanzielle Leistungsfähigkeit und die persönliche Zuverlässigkeit sind der Genehmigungsbe- hörde nachzuweisen. Nähere Einzelheiten erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei den oben aufgeführten Straßenverkehrsämtern bzw. für die Stadt Köln auch auf deren Internetseite.

  2. Nachweis der fachlichen Eignung

    Des weiteren ist der Genehmigungsbehörde die fachliche Eignung nachzuweisen. Ein solcher Nachweis erfolgt alternativ durch

  • eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Taxen- beziehungsweise Mietwagenverkehrs. Die Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sie muss die zur Unternehmensführung erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe unter Punkt 3.) vermittelt haben und ist grundsätzlich durch aussagefähige Unterlagen nachzu- weisen,

  • eine Tätigkeit als Unternehmer im Taxen-, Mietwagen oder Omnibusgewerbe,

  • eine Abschlussprüfung zum/zur Diplom–Verkehrswirtschaftler/-in an der Technischen

    Universität Dresden,

  • eine Abschlussprüfung zum/zur Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Schwerpunkt: Personenverkehr),

  • eine Fortbildung zum/zur Verkehrsfachwirt/-in,

  • eine Abschlussprüfung als Betriebswirt/-in (DAV), abgelegt bei der Deutschen

    Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,

  • eine Abschlussprüfung als Diplom–Betriebswirt/-in im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,

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  • eine Abschlussprüfung zum Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn oder

  • eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. 3. Fachkundeprüfung

    Die Fachkundeprüfung ist vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat.

    Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen zu je einer Stunde und gegebenenfalls einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.

    Bei einer maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl von 150 Punkten wird folgendermaßen gewichtet:

- Teil 1: - Teil 2: - Teil 3:

schriftliche offene Fragen/Multiple-Choice schriftliche Übungen/Fallstudien mündliche Prüfung

zu 40 Prozent ( 60 Punkte), zu 35 Prozent (52,5 Punkte), zu 25 Prozent (37,5 Punkte).

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamt- punktzahl, das heißt 90 Punkte erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden.

Nähere Einzelheiten erfahren Sie im Geschäftsbereich Standortpolitik, Verkehr, Unternehmens- förderung der Industrie- und Handelskammer zu Köln bei Henrike Warlitzer, Tel. 0221 1640-403.

Die Fachkundeprüfung umfasst die in der Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) in ihrer Anlage 3 zu § 3 aufgeführten Sachgebiete.

Eine umfassende Übersicht können Sie dem „Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern" für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr“ entnehmen.

Die Sachgebiete lauten:

A.) Sachgebiete, deren Kenntnis für innerstaatliche Beförderung notwendig ist:

a) Berufsbezogenes Recht auf den Gebieten

  • -  Personenbeförderungsrecht

  • -  Straßenverkehrsrecht

  • -  Arbeitsrecht (mit Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr)

  • -  Sozialversicherungsrecht

- Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts

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- Grundzüge des Steuerrechts (Umsatz-, Kraftfahrzeug-, Einkommen- und Gewerbesteuer),

b) Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebs, insbesondere

  • -  Zahlungsverkehr

  • -  Beförderungsentgelte und –bedingungen (Tarife)

  • -  Finanz- und Rentabilitätslage

c)

  • -  Buchführung (Kassenbuch, Jahresabschluss)

  • -  Versicherungswesen

    Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere

  • -  Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge

  • -  Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge

  • -  Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge

  • -  Bereitstellung der Fahrzeuge

  • -  Fernsprech- und Funkverkehr

d) Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz
B.)
Sachgebiete, deren zusätzliche Kenntnis für grenzüberschreitende Beförderung mit Taxen

oder Mietwagen erforderlich ist:

  1. a)  im Verkehr mit Nachbarstaaten geltendes berufsbezogenes Beförderungsrecht

  2. b)  international wichtige pass- und zolltechnische Vorschriften

  3. c)  Beförderungsdokumente

Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Prüfungsvorbereitung sind Ihnen freigestellt. Wir weisen auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen, die über den Buchhandel bezogen werden können, hin:

  • Fachkunde & Prüfung Lehrbuch
    für Taxi- und Mietwagenunternehmer von Thomas Grätz, Verlag Heinrich Vogel, Neumarkter Straße 18, 81673 München, www.heinrich-vogel-shop.de, ISBN 3-574-24032-5, 5. Auflage 2008 (328 Seiten, ca. 34,24 Euro inkl. MwSt.)

  • Fachkunde & Prüfung Prüfungstest
    für Taxi- und Mietwagenunternehmer, Verlag Heinrich Vogel, Neumarkter Straße 18, 81673 München, www.heinrich-vogel-shop.de, ISBN 3-574-24033-1, 2. Auflage 2009
    (72 Seiten, ca. 20,22 Euro inkl. MwSt.)

  • BOKraft Kommentar
    von Dr. Gerhard Hole, Verlag Heinrich Vogel, Neumarkter Straße 18, 81673 München, www.heinrich-vogel-shop.de, ISBN 3-574-24015-5, 21. Auflage 2008
    (319 Seiten, ca. 30,92 EUR inkl. MwSt.)

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  • Taxi-Handbuch, Leitfaden für Taxi- und Mietwagenunternehmer
    von Herwig Kollar und Gergin Ufuk, Huss-Verlag, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München, www.huss-shop.de, ISBN 3-937711-63-5, 18. Auflage 2008, (177 Seiten, 26,64 EUR inkl. MwSt.)

  • Das Taxi-Unternehmen in der Praxis
    Leitfaden zur Betriebsführung mit Sonderteil Kalkulation
    von Meißner/Mattern, Verlag Heinrich Vogel, Neumarkter Straße 18, 81673 München, www.heinrich-vogel-shop.de, ISBN 3-574-24030-9, 18. Auflage 2008
    (209 Seiten, ca. 34,24 EUR inkl. MwSt.)

  • Sach- und Fachkunde, Fachrichtung „Taxi- und Mietwagen“
    Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer, Lehrbuch mit Fragenkatalog Verkehrsverlag HeMa e. K., Reiffstr. 2 a, 45659 Recklinghausen

    www.verkehrsverlag-hema.de, ISBN 3-930581-05-1, Auflage Februar 2009
    (179 Seiten, ca. 36,00 EUR inkl. MwSt.), Lösungsbuch 69 Seiten, ISBN 3-930581-06-X, ca. 16,00 EUR inkl. MwSt.)

    Folgende Veranstalter führen in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durch:

  • Taxischule Kreitz, Neusser Strasse 472, 50733 Köln, Tel.: 0221/7604984 oder 0151/54739644


Themengebiete: Personenbeförderung
Angelegt: 01.01.2012 11:38 von Taxischule Kreitz
Link: http://www.ediscio.de/karteien/20435-Fachkundeprüfung-der-IHK-für-Taxi--und-Mietwagenunternehmer
Uni/Schule:Taxischule Kreitz
Professor/Lehrperson:Herr Joachim Ferdinand Kreitz
Anzahl Lernender:4
Anzahl Lernkärtchen:245
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